Das Bundeverwaltungsgericht hat soeben (29. Februar) die so genannte Null-Toleranz-Haltung des Gießener Regierungspräsidiums (RP) in Bezug auf gentechnisch verändertes Saatgut bestätigt. Demnach ist ein Bescheid der hessenweit zuständigen Gentechnikbehörde beim RP aus dem Jahr 2007 rechtmäßig ergangen, mit dem ein Landwirt aufgefordert wurde, sein komplettes Feld mit genetisch veränderter Rapssaat umzubrechen und die gesamte Aussaat zu vernichten.
„Ich bin erleichtert“, sagt Regierungspräsident Dr. Lars Witteck über das Urteil. „Damit bleiben uns die nötigen Instrumente erhalten, um zum Schutz der Bevölkerung wirksam gegen Verunreinigungen von Saatgut und Feldern durch gentechnisch veränderte Organismen vorzugehen.“ Das Gericht bestätige damit die Auffassung seiner Gentechnik-Experten, dass Anbauverbot, Unterpflügungs- oder Vernichtungsanordnungen probate Mittel zum Vollzug des Gentechnikgesetzes seien. Sie trügen entscheidend zum Erhalt der Null-Toleranz und somit zur Wahlfreiheit des Verbrauchers und des Landwirtes zwischen Bio-, konventioneller und gentechnisch veränderter Ware bei. Ohne das Urteil könnten sich gentechnisch veränderte Organismen ausbreiten und in die Lebensmittel- oder Futterindustrie gelangen. Dies stünde der Möglichkeit des behördlichen Einschreitens entgegen und nicht zuletzt auch dem Schutzzweck des Gentechnikgesetzes, das seine Behörde umzusetzen habe.
Im Juli 2007 hatte das Regierungspräsidium Gießen einem Landwirt aus Niedersachsen aufgegeben, die auf der hessischen Seite seines Grund und Bodens ausgebrachte Saat mit gentechnisch verändertem Raps zu vernichten und das entsprechende Feld umzupflügen. Die gegen diese Anordnung gerichtete Klage des Landwirts, der die Verunreinigung des Saatguts bestritt und außerdem vortrug, von einer etwaigen Verunreinigung nichts gewusst zu haben, war in erster Instanz erfolglos. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hingegen gab zu Beginn des vergangenen Jahres dem Landwirt recht. Diese Entscheidung wurde mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aufgehoben. Der Rechtsweg ist damit ausgeschöpft.
Giessener Online-Zeitung vom 29.2.2012